Neubaugebiet: Granterath "Brunnenstraße/Oststraße"

41812 Erkelenz - Granterath


Wohnbaugrundstücke im Ortsteil Granterath

Baugebiet "Brunnenstraße/Oststraße"


Die GEE hat im Juli 2022 mit der Erschließung des Baugebietes "Brunnenstraße/Oststraße" begonnen. Das Baugebiet liegt am östlichen Ortsrand von Granterath in Richtung Tenholt.

Im Baugebiet entstehen insgesamt 17 Baugrundstücke. Hiervon werden 15 Baugrundstücke durch die GEE vermarktet und grundsätzlich nur an Privaterwerber veräußert, 2 Baugrundstücke verbleiben beim Alteigentümer. Der Kaufpreis beträgt 185,00 €/m² (voll erschlossen). Die Baugrundstücke können gemäß Bebauungsplan mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut werden.


Verkaufsbedingungen:


1.      1. Die Baugrundstücke werden den Interessenten in der zeitlichen Reihenfolge der Interessenbekundungen/Bewerbungen zum Kauf angeboten.

2.      2. Wer bereits ein Wohnbaugrundstück von der GEE oder der Stadt Erkelenz erworben hat oder wem durch die GEE oder Stadt Erkelenz ein Grundstück baureif gemacht wurde, scheidet als Käufer aus. In diesen Fällen ist eine Weitergabe der Kaufoption an Verwandte 1. Grades nicht möglich.

3.      3. Als Käufer kommen nur natürliche Personen in Betracht. Grundstücke für den Verkauf an Bauträger/Investoren stehen in diesem Baugebiet grundsätzlich nicht zur Verfügung.

4.      4. Das Baugrundstück kann durch den Käufer zu Alleineigentum oder gemeinsam mit dem oder der Lebenspartner(in) erworben werden, wobei der Miteigentumsanteil des Käufers dann mindestens ½ betragen muss. Sofern das Baugrundstück mit zwei Wohneinheiten bebaut werden soll, ist auch ein Miterwerb durch Verwandte 1. Grades möglich. Für den oder die Lebenspartner(in) und die Verwandten 1. Grades gelten die Regelungen zu Ziffer 2 entsprechend.

5.  Der Verkauf durch die GEE erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den Käufer. Das Grundstück ist durch den Käufer oder einen Verwandten 1. Grades nach Bezugsfertigkeit mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen. Sollten diese Voraussetzungen vom Käufer nicht erfüllt werden, so erhöht sich der Verkaufspreis für das verkaufte Baugrundstück um den Differenzbetrag zwischen dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches maßgeblichen Verkehrswert für den Grund und Boden des Baugrundstücks ohne Berücksichtigung einer werterhöhenden Bebauung.

6.      6. Der Käufer muss binnen drei Jahren nach Vertragsabschluss mit der Bebauung des Baugrundstücks beginnen und das Bauvorhaben innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss bezugsfertig hergestellt haben.

7.      7. Das Grundstück darf vor Fertigstellung des Bauvorhabens und vor Ablauf der 5-jährigen Nutzungsbindung nicht ohne Einwilligung der GEE weiterveräußert werden. Gründe, die zur Einwilligung der GEE führen können, sind z.B. Scheidung der Ehe, Beendigung der Lebensgemeinschaft, Tod eines Käufers, Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel. 

8.      8. Die Bebauungsverpflichtung und das Weiterveräußerungsverbot innerhalb der Bindungsfrist werden im Grundbuch durch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der GEE abgesichert.

9.      9. Die vier mit einer Doppelhaushälfte bebaubaren Baugrundstücke Nr. 4, 5, 14 und 15 werden nur zu zweit verkauft, um die Realisierung eines einheitlichen Doppelhauses zu gewährleisten. In diesen Fällen kann zusätzlich zum Käufer, der für das Baugrundstück der 1. Doppelhaushälfte anspruchsberechtigt ist, auch ein zusätzlicher Erwerber als Bauträger oder Eigennutzer auftreten, um eine einheitliche Bebauung der Baugrundstücke zu gewährleisten. Sofern der anspruchsberechtigte Käufer des  1. Doppelhaushälftengrundstücks beide Doppelhaushälften errichten möchte, wäre auch dies möglich.

10   10. Sofern der Käufer noch für weitere Baugrundstücke auf der Interessentenliste der GEE/Stadt Erkelenz registriert ist, werden diese Einträge nach Abschluss des Kaufvertrages gelöscht, da der Speicherungszweck mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages entfällt.


Förderung energieeffizienter Bauweisen

Die GEE unterstützt und fördert die vom Rat der Stadt Erkelenz im integrierten Klimaschutzkonzept festgelegten Ziele im Rahmen des Grundstücksverkaufs. Die Förderung erfolgt abhängig von der Einhaltung der KfW-Effizienzhaus-Standards bzw. des Passivhaus-Standards in Form einer nachträglichen anteiligen Erstattung des Kaufpreises wie folgt:


KfW 40                                                3,00 € Erstattung je m² Grundstücksfläche

KfW 40 ee oder 40 NH                  5,00 € Erstattung je m² Grundstücksfläche

KfW 40 plus / Passivhaus            7,00 € Erstattung je m² Grundstücksfläche