Neubaugebiet: Westlich der Schlei

65611 Brechen - Niederbrechen

Alle Bauplätze sind vergeben.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen hat am 13.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bauplanes „Westlich In der Schlei“ in dem Ortsteil Niederbrechen beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Nordosten des Ortsteils Niederbrechen mit 9 Bauplätzen.

Der Beschluss für den Verkaufspreis sowie die Verkaufsbedingungen werden in den kommenden Sitzungen des Gemeindevorstands beschlossen.

  • 13.07.2021

    Aufstellungsbeschluss durch Gemeindevertretung

  • 20.10.2021

    Ortsübliche Bekanntmachung

    Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

  • 20.10.2021

    Ortsübliche Bekanntmachung

    Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss

  • 21.10.2021 - 19.11.2021

    Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§ 3 Abs.1 BauGB

  • 02.02.2022

    Bekanntmachung

    Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

  • 10.02.2022 - 16.03.2022

    Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§ 3 Abs. 2 BauGB

  • 31.03.2022

    Satzungsbeschluss durch Gemeindevertretung

  • 31.03.2022 - 19.05.2022

    Zusammenstellung der Verfahrensunterlagen

  • 19.05.2022

    Antrag auf Änderung Flächennutzungsplan

  • 25.07.2022

    Genehmigung Änderung Fächennutzungsplan

    durch das Regierungspräsidium Gießen

  • 25.07.2022 - 20.08.2022

    Veröffentlichung

    Vorbereitung des Bebauungsplanes und dessen Veröffentlichung

  • 20.08.2022

    Rechtskraft Bebauungsplan "Westlich In der Schlei" Ortsteil Niederbrechen