Neubaugebiet: Houverath - Houverather Heide

41812 Houverath

Wohnbaugrundstücke im Ortsteil Houverath



Die GEE hat im März 2026 mit der Erschließung des Baugebietes "Houverather Heide" begonnen. Die Erschließungsarbeiten werden voraussichtlich bis Ende Mai 2026 beendet sein. Das Baugebiet liegt am westlichen Ortsrand an der Straße "Houverather Heide".

Im Baugebiet entstehen insgesamt 9 Baugrundstücke. Hiervon werden 7 Baugrundstücke durch die GEE vermarktet und grundsätzlich nur an Privaterweber veräußert. Der Kaufpreis beträgt 160,00 € / m² (voll erschlossen). 


Verkaufsbedingungen

  1. Die Baugrundstücke werden den Interessenten in der zeitlichen Reihenfolge der Interessenbekundungen zum Kauf angeboten.
  2. Jede interessierte Person kann höchstens ein Baugrundstück erwerben.
  3. Als Käufer kommen nur volljährige, natürliche Personen in Betracht.
  4. Wer bereits ein Wohnbaugrundstück von der GEE oder der Stadt Erkelenz zur Eigennutzung erworben hat, wem durch die GEE oder Stadt Erkelenz ein Grundstück baureif gemacht wurde oder wer über eine vertragliche Kaufoption ein Baugrundstück erworben hat, scheidet als Käufer aus. In diesen Fällen ist eine Weitergabe der Kaufoption an Verwandte l. Grades nicht möglich.   
  5. Das Baugrundstück kann durch den Käufer oder einen Verwandten l. Grades zu Alleineigentum oder gemeinsam mit dem oder der Lebenspartner*in erworben werden, wobei der Miteigentumsanteil des oder der Lebenspartner*in dann höchstens 1/2 betragen darf. Sofern das Baugrundstück mit zwei Wohneinheiten bebaut werden soll, ist auch ein Miterwerb durch Verwandte l. Grades möglich. Für den oder die Lebenspartner*in und die Verwandten l. Grades gelten die Regelungen zu Ziffer 2 bis 4 entsprechend.
  6. Der Verkauf durch die GEE erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den Käufer. Das Grundstück ist durch den Käufer oder einen Verwandten l. Grades nach Bezugsfertigkeit mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen. Damit einher geht auch die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der Stadt Erkelenz. Sollten diese Voraussetzungen von dem Käufer nicht erfüllt werden, so erhöht sich der Verkaufspreis für das verkaufte Baugrundstück um den Differenzbetrag zwischen dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches maßgeblichen Verkehrswert für den Grund und Boden des Baugrundstücks ohne Berücksichtigung einer werterhöhenden Bebauung.
  7. Der Käufer muss binnen drei Jahren nach Besitzübergang mit der Bebauung des Baugrundstücks beginnen und das Bauvorhaben innerhalb von vier Jahren nach Besitzübergang bezugsfertig hergestellt haben.
  8. Das Grundstück darf vor Fertigstellung des Bauvorhabens und vor Ablauf der 5-jährigen Nutzungsbindung nicht ohne Einwilligung der GEE weiterveräußert werden. Gründe, die zur Einwilligung der GEE führen können, sind Z.B. Scheidung der Ehe, Beendigung der Lebensgemeinschaft, Tod eines Käufers, Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel.
  9. Die Bebauungsverpflichtung und das Weiterveräußerungsverbot innerhalb der Bindungsfrist werden im Grundbuch durch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der GEE abgesichert.
  10. Sofern der Käufer noch für weitere Baugrundstücke auf der Interessentenliste der GEE/Stadt Erkelenz registriert ist, werden diese Einträge nach Abschluss des Kaufvertrages gelöscht, da der Speicherungszweck mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages entfällt.

Förderung energieeffizienter Bauweisen

Die GEE unterstützt und fördert die vom Rat der Stadt Erkelenz im integrierten Klimaschutzkonzept festgelegten Ziele im Rahmen des Grundstücksverkaufs.

Käufer*innen bzw. Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen erhalten eine Kostenerstattung, wenn nachfolgende KfW-Förderprodukte realisiert werden:

KfW-Förderprodukt

Erstattung pro m² Grundstücksfläche           

„Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“

4,00 €

„Wohneigentum für Familien“

8,00 €







Als Nachweis muss eine Kopie der Darlehnszusage der KfW-Bank sowie eine Kopie der vom Energieeffizien-Experten ausgestellten "Bestätigung nach Durchführung" vorgelegt werden. Die Nachweise sind bei der GEE spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses vorzulegen.


Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft

der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)

Schülergasse 6, 41812 Erkelenz


Frau Isabelle Märtens

Tel. 02431 85-153

E-Mail: isabelle.maertens@erkelenz.de

Verfügbar Verfügbar (Investor) Verfügbar (geförderter Wohnungsbau) Verfügbar (besonders geeignet für Doppelhaushälften) Reserviert Verkauft Nicht verfügbar Straße Gewässer Kindergarten Grünfläche

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